Dyskalkulietherapie

Reglement Dyskalkulietherapie

Grundlagen

Nach WHO ist die Rechenschwäche folgenderweise beschrieben:

„Rechenstörung: Beeinträchtigung von grundlegenden Rechenfertigkeiten. Diese Störung beinhaltet eine umschriebene Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine eindeutig unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, …“

Der Kanton Aargau führt kein Angebot für Dyskalkulietherapie und leistet auch keine finanzielle Unterstützung. Nachdem immer wieder Gesuche von Eltern an die Schule zur finanziellen Unterstützung von Dyskalkulietherapie gestellt wurden, beschloss die Gemeinde Schöftland einen Beitrag an die Therapiekosten zu bezahlen.

 

Der Unterricht findet extern bei den Therapeutinnen statt. Die Schule verlangt einen Ausbildungsnachweis der Therapeutin.

 

Dieses Reglement ersetzt die bisherigen Regelungen. Die Schule Schöftland bekennt sich mit diesem Reglement zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Defiziten gemäss folgendem Leitsatz des Leitbildes der Schule:

Lernende mit besonderen Bedürfnissen werden mit geeigneten Fördermassnahmen unterstützt.

Qualitätssicherung

Grundlage

Unterstützungsgesuche für Dyskalkulietherapien von in Schöftland wohnenden Kindern können bewilligt werden, wenn die Dyskalkulie mit dem standardisierten Abklärungsverfahren durch den Schulpsychologischen Dienst diagnostiziert ist.

 

Qualifikation Therapielehrpersonen

Unterstützungsgesuche für Dyskalkulietherapien werden nur bewilligt, wenn letztere durch eine vom Schulpsychologischen Dienst anerkannte Dyskalkulietherapeutin durchgeführt wird. Eine Liste mit Adressen von qualifizierten Dyskalkulietherapeutinnen erhalten die Eltern beim Schulpsychologischen Dienst.

Organisation

Bewilligung einer Therapie

Die Erstunterstützung wird durch einen Antrag der Eltern initiiert (Formular: Antrag auf Kostenbeteiligung Dyskalkulietherapie), zwingend begleitet von einem Gutachten des Schulpsychologischen Dienstes und der unterschriebenen Therapievereinbarung. Die Bewilligung der Therapie geschieht durch die Schulleitung und wird der Schulpflege zur Kenntnis gebracht.

 

Dauer der Therapie

Die Unterstützung einer Therapie wird jeweils für die Dauer eines Semesters bzw. für 6 Monate bewilligt. Danach muss von den Eltern ein neues Gesuch gestellt werden, begleitet von einem ausführlichen Verlaufsbericht/Standortbestimmung der Therapeutin und einer Empfehlung der Klassenlehrperson. Eine Unterstützung seitens der Gemeinde Schöftland wird für maximal ein Jahr gewährt.

 

Kosten

Die Gemeinde Schöftland übernimmt für in Schöftland wohnhafte Kinder während maximal einem Jahr 50 % der Therapiekosten.

 

Rechnungsstellung

Die Therapeutin stellt den Eltern Rechnung für die Therapiekosten. Gegen Vorlage der Originalrechnung und des von der Schulleitung unterschriebenen „Antrag auf Kostenbeteiligung“ kann auf der Finanzverwaltung Schöftland der Gemeindebeitrag zurückverlangt werden.

Inkraftsetzung

Dieses Reglement tritt per sofort in Kraft.

 

Schöftland, 26. Mai 2015

 

Genehmigt:

Schulpflege Schöftland: 01. Juni 2015

Gemeinderat Schöftland: 22. Juni 2015