Dyskalkulietherapie

Definition

Die Dyskalkulie bezeichnet eine Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Hauptdefizit von Dyskalkulie ist die mangelnde Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. (Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO)

 

Unterstützung

Der Kanton Aargau führt kein Angebot ‘Dyskalkulietherapie’ und leistet auch keine finanzielle Unterstützung. Im Sinne einer Unterstützung der Kinder und deren Erziehungsberechtigten, übernimmt die Gemeinde Schöftland einen Beitrag an die Therapiekosten der Schülerinnen und Schüler, die in Schöftland wohnhaft sind.

 

Reglemente

Details und Hinweise zum Vorgehen finden sich in den Dokumenten ‘Regelung Dyskalkulietherapie an der Schule Schöftland’ und ‘Antrag auf Kostenbeteiligung Dyskalkulietherapie’.