Logopädischer Dienst

Was bieten wir an?

Abklärung

Bei Auffälligkeiten der gesprochenen und/oder der geschriebenen Sprache sowie der Stimme können Kinder jederzeit für eine Erstabklärung angemeldet werden.

 

Therapie

Nach Abklärung der Therapiebedürftigkeit erhalten Kinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Schulzeit eine individuell angepasste Therapie (ohne Kostenfolge für die Eltern).

 

Beratung

Bei spezifischen Fragen zur Sprachentwicklung beraten wir Eltern und Lehrpersonen. Eine Beratung kann eine Therapie vorbereiten, unterstützen oder ersetzen.

Wann ist eine Abklärung angezeigt?

Wenn Ihr Kind ab 4 Jahren
  • mehr als 4 Laute nicht richtig spricht
  • auch bei kurzen Sätzen Wörter auslässt
  • nicht beschreiben kann, was die Figuren im Bilderbuch machen
  • keine Vergangenheitsformen braucht (z.B. i ha gässe)
  • keine Mehrzahlformen bildet (z.b. Hus – Hüser)
  • seinen Wortschatz nicht ständig erweitert

 

Wenn Ihr Kind ab 5 Jahren
  • Geschichten/Erlebnisse unzusammenhängend oder lückenhaft erzählt
  • keine komplexen Sätze bildet (z.B. mit Nebensätzen)
  • Mehrzahl- und Zeitformen nicht richtig bildet

 

Wenn Ihr Kind ab 6 Jahren
  • nicht alle Laute richtig bildet

 

Wenn Ihr Kind ab Schuleintritt

Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen und Schreiben hat, zum Beispiel:

  • verwechseln von ähnlich klingenden Lauten Schwierigkeiten mit richtiger Reihenfolge der Buchstaben
  • nicht erkennen von Vokallängen
  • falsch lesen und/oder schreiben von Buchstaben/
  • Buchstabengruppen wie b/d/ei/ie …
  • buchstabierend / stockend lesen

Abklärung/Anmeldung durch den Logopädischen Dienst und den Schulpsychologischen Dienst (SPD)

Vorgehen bei Abklärungen und Therapien

Ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Schulzeit

 

Wie?

  • Anmeldung zur Abklärung jederzeit durch Eltern, oder mit deren Einverständnis durch Lehrpersonen und Fachleute aus medizinischen und therapeutischen Bereichen.
  • Schulleitung der Wohngemeinde muss die Zustimmung für eine Abklärung und eine eventuelle Therapie erteilen.
  • Das Kind wird mit den Eltern zur Abklärung aufgeboten.
  • Die Ergebnisse und möglichen Massnahmen werden mit den Eltern besprochen.
  • Es folgend je nach Bedarf eine Beratung, eine Therapie oder weitere Abklärungen.

 

Der Schulpsychologische Dienst Zofingen (SPD) ist zuständig bei:

  • Allgemeinen und speziellen Lernschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten / sozialen Probleme
  • Erziehungsproblemen
  • Verdacht auf Dyskalkulie
  • Schullaufbahnentscheiden (Einschulungsfragen, Repetitionen, Kleinklassenübertritten, Sonderschulmassnahmen, Übertritten in die Oberstufe)

Organisation des Logopädischen Dienstes

Der Logopädische Dienst der Region Schöftland besteht seit 1986. In ihm sind die Gemeinden Attelwil, Bottenwil, Hirschthal, Holziken, Kirchleerau, Moosleerau, Reitnau, Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland, Staffelbach und Uerkheim zusammengeschlossen. In jeder Vertragsgemeinde ist die Schulleitung Ansprechpartner.

 

Die Trägergemeinde Schöftland stellt die logopädischen Fachpersonen ein und übernimmt die Verwaltung des Dienstes. Die Besoldung erfolgt über den Kanton.

 

Auskunftsstelle

Leitung Logopädischer Dienst
Frau Mirjam Merz
Dorfstrasse 26
5040 Schöftland

 

Tel: +41 62 739 13 18

Mail: logopaedie@sch.ch

Grundlage: Gemeindevertrag Logopädischer Dienst

Als Grundlage für die Arbeit des Logopädischen Dienstes gilt der „Gemeindevertrag Logopädischer Dienst“, welcher von allen Gemeinderäten der Region unterzeichnet ist. Eine Revision dieses Vertrages trat am 1. Januar 2022 in Kraft.

Unsere Therapeutinnen

Standort- und Vertragsgemeinden des Logopädischen Dienstes

Unsere Standortgemeinden (Rot) und Vertragsgemeinden (Orange)

Bottenwil

Hirschthal

Holziken

Kirchleerau

Moosleerau

Reitnau

Schlossrued

Schmiedrued/Walde

Schöftland

Staffelbach

Uerkheim