Heilpädagogischer Dienst

Beratung, Abklärung, Frühförderung

Heilpädagogische Früherziehung richtet sich an Familien mit Kindern im Vorschulalter (von Geburt bis zur Einschulung), die in ihrer Entwicklung auffällig sind.

 

Eine Auffälligkeit kann sich in der geistigen, sprachlichen, motorischen, emotionalen, sozialen und/oder der Wahrnehmungsentwicklung zeigen.

 

Die Entwicklung des Kindes kann gefährdet, gestört oder behindert sein.

Zuständigkeit

Zuständig für heilpädagogische Fragen im Bezirk Kulm ist die Stiftung Schürmatt in Zetzwil.

 

www.schuermatt.ch/